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⚠️ Vorsicht vor gefälschten Websites :  Der Magic Pass wird ausschliesslich auf magicpass.ch und an den Kassen der Bergbahnen verkauft. Betrügerische Websites imitieren derzeit unsere Seite, um an Ihre Daten und eine Zahlung zu gelangen. Magic Pass verlangt nie eine Zahlung per Banküberweisung. Akzeptiert werden ausschliesslich Zahlungen per Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express), Reka oder TWINT. FAQ
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Magic Travel

 

1. Dienstleister

Magic Travel wird angeboten von:

Magic Mountains Cooperation, Genossenschaft
Route de l’Aéroport 7
1950 Sion, Schweiz

(im Folgenden «Magic Pass»)

Magic Travel ist in den Magic Pass integriert und kann nicht separat erworben werden.

2. Gegenstand des Angebots

Mit Magic Travel erhaIten Inhaber eines gültigen Magic Pass während der Wintersaison vom 1. November 2026 bis zum 30. April 2027 fünf Tagesbillette (Guthaben) für öffentliche Verkehrsmittel, um eine Schweizer Magic-Pass-Partnerstation zu erreichen.

Die Fahrten müssen zwingend:

  • in der Schweiz beginnen (Abfahrtsort innerhalb der Schweiz frei wählbar);
  • eine Schweizer Magic-Pass-Partnerstation zum Ziel haben.

Jedes Guthaben entspricht einer Fahrt nach folgenden Modalitäten:

  • 1 Guthaben: einfache Fahrt;
  • 1 Guthaben: Hin- und Rückfahrt am selben Tag;
  • 2 Guthaben: Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen (ein Guthaben pro Fahrt).

Die Guthaben gelten ausschliesslich auf den Strecken des Nationalen Direkten Verkehrs (NDV) und der regionalen Tarifverbünde unter der an diesem Angebot teilnehmenden Alliance SwissPass.

3. Geografischer Geltungsbereich und Anpassung der Destinationen

Die im Rahmen von Magic Travel angebotenen Fahrten gelten ausschliesslich innerhalb der Schweiz auf den Strecken des Nationalen Direkten Verkehrs (NDV) und der regionalen Tarifverbünde unter der an diesem Angebot teilnehmenden Alliance SwissPass. Die erreichbaren Destinationen entsprechen den Magic-Pass-Partnerstationen, die im Rahmen der Mobilitätsvereinbarung zwischen Railaway und der Alliance SwissPass abgedeckt sind.

Da das Magic-Travel-Angebot auf Partnerschaften mit Verkehrsunternehmen und der Alliance SwissPass basiert, behält sich Magic Pass das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung:

  • Destinationen zu ändern, hinzuzufügen oder auszuschliessen; 
  • die Strecken, Routen oder Zugangsbedingungen anzupassen; 
  • den Umfang des Angebots entsprechend den bestehenden Partnerschaften anzupassen. 

Diese Änderungen begründen keinen Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung oder Ersatz.

4. Begriffsbestimmungen

Magic Travel: in den Magic Pass integriertes Mobilitätsangebot.

Magic-Travel-Guthaben: persönlicher Anspruch auf Ausstellung eines Tagesbilletts für den öffentlichen Verkehr nach bestimmten Regeln. 

Benutzer: Inhaber eines gültigen Magic Pass.

Beförderungsunternehmen: öffentliches Verkehrsunternehmen, das die Fahrstrecke bedient.

Magic-Travel-Billett: Fahrkarte, die über die Magic-Pass-Plattform gegen ein Guthaben ausgestellt wird.

5. Teilnahmeberechtigung

5.1 Teilnahmeberechtigt sind:

  • Inhaber eines gültigen Magic Pass
  • für Fahrten von der Schweiz aus zu einer Schweizer Partnerstation.

Inhaber mit Wohnsitz im Ausland können Magic Travel nur für den Schweizer Teil ihrer Fahrt nutzen.

5.2 Nicht teilnahmeberechtigt sind

  • Inhaber, die bereits ein Schweizer Generalabonnement (GA) besitzen;
  • mit einer Junior-Karte reisende Kinder in Begleitung eines Elternteils;
  • Fahrten ausserhalb der Schweiz.

Die Guthaben sind persönlich, nicht übertragbar und an die Magic-Pass-Nummer gebunden.

6. Anzahl und Verwendung der Guthaben

Jeder Inhaber erhält 5 Magic-Travel-Guthaben pro Wintersaison.

Art der FahrtErforderliche Guthaben
Einfache Fahrt1 Guthaben
Hin- und Rückfahrt am selben Tag1 Guthaben
Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen2 Guthaben (1 pro Fahrt)

Die Guthaben:

  • sind weder abtretbar noch übertragbar;
  • können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden;
  • können nicht von einer Saison auf die nächste übertragen werden;
  • laufen am Ende der Wintersaison ab.

Die Magic-Travel-Fahrten müssen in der Schweiz beginnen (Abfahrtsort innerhalb der Schweiz frei wählbar) und können nur eine Schweizer Magic-Pass-Partnerstation als Ziel haben.

Die im Rahmen des Magic-Travel-Angebots ausgestellten Billette gelten ausschliesslich für die 2. Klasse.

7. Verpflichtung zur Benutzung von Bergbahnen

Die Benutzung von Bergbahnen mit dem Magic Pass ist zwingend erforderlich, damit das Guthaben als gültig gilt.

Bedingungen:

  • Einfache Fahrt → Benutzung am Tag der Fahrt oder am nächsten Tag (T+1)
  • Hin- und Rückfahrt am selben Tag → Benutzung am selben Tag
  • Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen → mindestens eine Benutzung zwischen Hin- und Rückfahrt

Wird keine Bergbahn benutzt, gilt das Billett als missbräuchliche Nutzung ausserhalb des Kombiangebots.

8. Kauf und Bedingungen für die Billette

Magic-Travel-Billette sind ausschliesslich erhältlich via:

  • offizielle Magic-Pass-Website;
  • Magic Pass App.

Magic-Travel-Billette können nicht über die Kanäle der SBB oder anderer Verkehrsunternehmen gekauft werden.

Reservierungen sind höchstens 7 Tage vor dem Reisedatum möglich. Der Kauf ist bis zur tatsächlichen Abfahrt des betreffenden Verkehrsmittels möglich, sofern Guthaben verfügbar sind. Beim Billette-Kauf werden das oder die entsprechenden Guthaben automatisch abgezogen. 

Magic Pass kann Guthabenkontingente für gewisse Strecken, Fahrzeiten oder Stationen festlegen, um eine ausgewogene Verteilung der Belegung zu gewährleisten und die Verfügbarkeit des Angebots sicherzustellen. Wenn ein Kontingent erreicht ist, wird die betreffende Fahrt möglicherweise zu Informationszwecken angezeigt, kann jedoch im Rahmen von Magic Travel nicht mehr ausgewählt oder reserviert werden. Der Benutzer hat aber weiterhin die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Billett direkt bei den Verkehrsunternehmen zu kaufen, unter anderem via offizielle Kanäle der SBB.

Das Magic-Travel-Billett gilt nicht als Sitzplatzreservierung.

Die im Rahmen von Magic Travel ausgestellten Billette werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt, sind streng persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis vorgezeigt werden, dessen Name mit dem auf dem Billett angegebenen Namen übereinstimmt.

Inhaber eines Halbtax-Abos oder eines Generalabonnements müssen bei der Bestellung den entsprechenden Tarif auswählen. Jeder Reisende muss sich vor Reiseantritt selbst vergewissern, dass er im Besitz einer gültigen Fahrkarte nach den allgemeinen Tarifbedingungen der Verkehrsunternehmen ist. Die im Rahmen des Magic-Travel-Angebots ausgestellten Billette gelten ausschliesslich für die 2. Klasse.

Die Billette gelten für Fahrten in der 2. Klasse. Ein Upgrade in die 1. Klasse ist im Angebot nicht enthalten und geht gemäss den Tarifbedingungen der Verkehrsunternehmen ausschliesslich zulasten des Benutzers.

9. Einhaltung der Fahrzeit

Stornierungsbedingungen:

  • Bis Mitternacht am Tag vor der Fahrt → kostenlose Stornierung, Rückerstattung des Guthabens.
  • Nach Mitternacht am Tag vor der Fahrt bis zur Abfahrt → Stornierung möglich, Guthaben verfällt.
  • Keine Stornierung + keine Nutzung von Bergbahnen → Behandlung als Betrug.

10. Stornierung

Es gelten die folgenden Annullierungsbedingungen:

  • Bis Mitternacht am Tag vor der Fahrt: kostenlose Annullierung und Rückerstattung des Guthabens.
  • Nach Mitternacht am Tag vor der Fahrt und bis zur Abfahrt: Annullierung möglich, jedoch ohne Rückerstattung des Guthabens.
  • Ohne Annullierung und ohne Nutzung der Bergbahnen: Behandlung als missbräuchliche oder betrügerische Nutzung.

11. Missbrauch und Betrug

Als Betrug gilt insbesondere:

  • die Nichtbenutzung von Bergbahnen;
  • die Abtretung des Billetts oder des Guthabens an einen Dritten;
  • jede Benutzung, die gegen die Regeln von Magic Travel verstösst.

Im Betrugsfall:

  • Das Billett wird zum geltenden offiziellen Tarif des öffentlichen Verkehrs in Rechnung gestellt, der unter Verwendung des deklarierten Abonnements anwendbar ist.
  • Die verbleibenden Guthaben verfallen.
  • Der Zugang zu Magic Travel kann gesperrt werden.
  • Es können Massnahmen betreffend den Magic Pass bis hin zur Sperrung ergriffen werden.

12. Geldstrafen und Unkosten bei nicht bestimmungsgemässer Nutzung

Magic Pass kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob das Verhalten eines Benutzers regelwidrig oder missbräuchlich ist. In diesem Fall hat der Benutzer pauschal CHF 250 als Bearbeitungsgebühr und für die Kosten der genutzten Fahrausweise zu zahlen, falls keine Bergbahnen benutzt werden, oder gegebenenfalls die Preisdifferenz aufgrund falscher Angaben zum Abonnement zu übernehmen. 

Magic Pass behält sich das Recht vor:

  • die verbleibenden Guthaben aufzuheben;
  • den Magic Pass vorübergehend zu sistieren, bis die geschuldeten Beträge vollständig bezahlt sind.

13. Vertragsverhältnis

Magic Pass fungiert als Vermittler bei der Ausstellung der Fahrkarte sowie im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Verkehrsunternehmen. Magic Pass haftet nicht für Verspätungen, Ausfälle, Störungen, Streiks, Witterungsbedingungen oder Fahrplanänderungen.

14. Schliessung einer Station oder höhere Gewalt

Die Schliessung einer Station oder von Einrichtungen begründet keinen Anspruch auf:

  • zusätzliche Guthaben;
  • Rückerstattung;
  • Entschädigung.

15. Technische Störung

Magic Pass setzt alle zumutbaren Mittel ein, um den reibungslosen Betrieb von Magic Travel zu gewährleisten, kann jedoch eine ständige Verfügbarkeit der Dienstleistung nicht garantieren. Bei einer Unterbrechung oder einer technischen Störung, insbesondere im Zusammenhang mit den Magic-Pass-Systemen, der SMAPI-Schnittstelle oder der Infrastruktur der Alliance SwissPass, besteht kein Anspruch auf ein zusätzliches Guthaben, eine Entschädigung oder eine kostenlose Ersatzleistung.

16. Personendaten

Die Daten zu reservierten Fahrten und zur Entwertung bei Bergbahnen können miteinander abgeglichen werden, um die Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen, Missbrauch zu verhindern und/oder Statistiken zur nachhaltigen Mobilität zu erstellen. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts. Im Rahmen der Magic-Travel-Aktion können die Personendaten des Kunden zu Kontrollzwecken an die SBB weitergegeben werden. Magic Pass behält sich das Recht vor, das Profil eines Kunden mit einem Abonnement (Generalabonnement, Halbtax, Junior-Karte) zu korrigieren, wenn dieses beim Kauf des Billetts nicht deklariert wurde, oder die Preisdifferenz nachträglich in Rechnung zu stellen. 

17. Änderung oder Streichung des Angebots

Magic Pass kann die Anzahl der Gutschriften, die Teilnahmebedingungen, die technischen Modalitäten und die Kontingente jederzeit anpassen oder das Angebot sistieren, insbesondere bei Überschreitung des zugewiesenen Budgets.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. 
Gerichtsstand: Sitten, Schweiz.