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Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Beschreibung

Magic Pass ist ein Abonnement, dass im Sommer und im Winter gültig ist. Die Gültigkeitsdauer ist vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres.

Während seiner Gültigkeitsdauer kann der Pass für alle Liftanlagen der Partnerunternehmen (nachstehend Partner) genutzt werden, die wie folgt lauten:

  • Aeschiallmend
  • Anzère
  • Axalp
  • Bugnenets – Savagnières
  • Bumbach
  • Charmey
  • Crêt-du-Puy
  • Devero IT
  • Diemtigtal (Grimmialp – Springenboden – Wiriehorn )
  • Eischoll
  • Eriz
  • Espace Dent-Blanche (Arolla – Evolène – La Forclaz)
  • Faltschen
  • Gantrisch Gurnigel
  • Glacier 3000*
  • Grimentz – Zinal
  • Gspon
  • Gurnigelbad
  • Habkern
  • Heimenschwand
  • Hirmentaz FR
  • Hohwald
  • Homberg
  • Jaun
  • Jaunpass
  • Jeizinen
  • Jura sur Léman FR
  • Kiental
  • La Berra
  • Lauchernalp - Lötschental
  • Les Habères FR
  • Les Marécottes
  • Les Mayens de Conthey
  • Les Paccots
  • Les Pléiades
  • Les Prés-d'Orvin 
  • Les Rochers de Naye*
  • Loèche-les-Bains
  • Leysin - Les Mosses - La Lécherette
  • Marbachegg
  • Métabief FR
  • Moléson
  • Monts Jura FR
  • Moosalp
  • Nax
  • Niederhorn
  • Ottenleue
  • Ovronnaz
  • Rathvel
  • Riffenmatt
  • Robella Val-de-Travers
  • Rossberg
  • Rosswald
  • Rüschegg
  • Saas-Almagell
  • Saas-Fee**
  • San Domenico IT
  • Schwanden
  • Schwarzsee
  • Selital
  • St-Cergue
  • St-Luc/Chandolin
  • Ste Croix – Les Rasses
  • Thollon Les Mémises FR
  • Tramelan
  • Unterbäch
  • Vallée de Joux (L'Abbaye - L'Orient - Le Brassus)
  • Vercorin
  • Villars - Gryon - Les Diablerets
  • Visperterminen
  • Wilerallmi

* Magic Pass ermöglicht den Zugang zu den Liftanlagen dieses Partners nur während der Wintersaison (ab 1. November bis 30. April), aber nicht während der Sommersaison, auch wenn die Anlagen geöffnet sind. 

** In Saas-Fee, der Magic Pass ermöglicht im Sommer keinen Zugang zum Metro Alpin und Sommerskigebiet. 

2. Verkaufsbedingungen

Verkaufszeit

Die Abos sind ab März bis am Ende des folgenden Winters auf der Internetplattform https://www.magicpass.ch oder https://www.magicpass.fr erhältlich. 

Zahlungsbedingungen

Auf unserer Website können Sie den Pass nur über ein elektronisches Zahlungssystem (Kreditkarte und TWINT) kaufen, oder über den Anbieter Heidi Pay, der Ratenzahlungen anbietet.

Altersklassen

Kleinkinder: bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, in Begleitung der Eltern (im Jahr 2023, bedeutet dies, 2018 oder später geboren) - Magic Mountains Cooperation bietet für diese Altersgruppe keinen Magic Pass an. Sie müssen jedoch am Schalter eine gültige Fahrkarte für sie erwerben. Es gelten die Bedingungen der Skigebiete. 

Kinder: ab 6 Jahren und bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (im Jahr 2023, bedeutet dies, zwischen 2008 und 2017 geboren)

Erwachsene: ab 16 Jahren (im Jahr 2022, bedeutet dies, 2007 oder früher geboren)

Das Geburtsjahr ist für die Bestimmung des jeweils gültigen Preises ausschlaggebend.

Preise

Alle Preise sind in Schweizer Franken oder Euros, einschliesslich Mehrwertsteuer (anwendbar pro Land).

Gültigkeit

Der Magic Pass kann vom Kunden nach Erhalt der Karte und nicht erst nach der Bezahlung genutzt werden. Nur das Vorzeigen der physischen Karte berechtigt zur Inanspruchnahme der Leistungen. 

Weiterverkauf 

Der Wiederverkauf von Magic Pass ist strengstens untersagt. Nur der Verkauf in den Partnerstationen und auf der Magic-Pass-Website ist erlaubt. Die Genossenschaft behält sich das Recht vor, Magic Passes zu annullieren, die über eine dritte Gesellschaft oder Person weiterverkauft wurden. 

3. Datenträger (Keycard) für den Magic Pass

Die Genossenschaft Magic Mountains Cooperation liefert beim Kauf eines Magic Passes kostenlos einen Datenträger und gewährleistet, dass dieser mit allen Partnern kompatibel ist.

4. Leistungsumfang

Die im Magic Pass enthaltenen Leistungen enthalten das Leistungsangebot einer Skitageskarte bei allen Partnern. Das bedeutet, wenn die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der Tageskarte enthalten ist, ist sie es auch im Magic Pass. Die Magic Pass-Karte muss vorgezeigt werden, um die damit verbundenen Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Eine Bestell- oder Zahlungsbestätigung oder ein Foto der Karte reichen beispielsweise nicht aus. Wenn die Person die Magic Pass-Karte nicht vorzeigen kann, muss sie auf eigene Kosten einen gültigen Fahrschein kaufen oder ein Duplikat beantragen.

5. Rückerstattung

Gekaufte Magic Pass Fahrkarten werden unter keine Umstände rückerstattet, einschliesslich, aber nicht ausschliesslich, im Fall einer Krankheit oder Unfall des Besitzers. Nur Personen, die beim Kauf des Magic Pass eine Versicherung abgeschlossen haben, können eine Rückerstattung ihrer Fahrkarten gemäss den im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen beantragen. Die Erstattungen werden direkt von der Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Die Genossenschaft Magic Mountains Corporations erstattet keine Tickets.

Darüber hinaus gibt es keine Garantie dafür, dass die unter Ziffer 1 aufgeführten Anlagen der Partner ganz oder teilweise geöffnet werden; ein Erstattungsanspruch, auch nur teilweise, ist nicht möglich, insbesondere bei Nichtöffnung, Verweigerung der Annahme des Tickets (z. B. Verweigerung des Lesens des Tickets), teilweise Öffnung oder Schliessung eines oder mehrerer den genannten Partner oder dessen Anlagen unter Ziffer

6. Sonderbestimmung « Pandemie »

Ausnahmsweise und nur im Falle einer Pandemie, die eine totale Schliessung aller Anlagen und Bergbahnen der gesamten unter Punkt 1 genannten Partner (mit Ausnahme von Wetter- und Schneebedingungen) erfordert, bietet Magic Mountains Cooperation für jeden Kunden eine persönliche und nicht übertragbare Gutschrift an, die beim Kauf des nächsten Magic Pass gültig ist.  

In diesem Fall unterliegen die Gutschriften den folgenden zusätzlichen Bedingungen: 

  • Der Kunde hat seinen Magic Pass weniger als 15 Tage während der Gültigkeitsdauer des Magic Pass (Sommer und Winter) benutzt;
  • Und die Schliessung findet zwischen dem 1. Juli und dem 31. August für die Sommerperiode und/oder zwischen dem 15. Dezember und dem 31. März für die Winterperiode statt. 

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, werden die Gutschriften wie folgt aufgeteilt:

Sommer

  • Bei einer Schliessung von weniger als 30 Tagen zwischen dem 1. Juli und dem 31. August eines jeden Jahres: CHF 0.00 Gutschrift
  • Bei einer Schliessung von 31 Tagen oder mehr zwischen dem 1. Juli und dem 31. August eines jeden Jahres: CHF 20.00 Gutschrift (Kind: CHF 10.00)

Winter

  • Bei einer Schliessung von weniger als 20 Tagen zwischen dem 15. Dezember und dem 31. März eines jeden Jahres: CHF 0.00 Gutschrift
  • Bei einer Schliessung von 21 bis 45 Tagen zwischen dem 15. Dezember und dem 31. März eines jeden Jahres: CHF 60.00 Gutschrift (Kind: CHF 30.00)
  • Bei einer Schliessung von 46 bis 90 Tagen zwischen dem 15. Dezember und dem 31. März eines jeden Jahres: CHF 120.00 Gutschrift (Kind: CHF 60.00)
  • Bei einer Schliessung von mehr als 90 Tagen zwischen dem 15. Dezember und dem 31. März eines jeden Jahres: CHF 200.00 Gutschrift (Kind: CHF 90.00)

Im Falle einer Schliessung ausserhalb der obgenannten Zeiträume ist keine Gutschrift möglich. Die Sommer- und Wintergutschriften können für den gleichen Kunden kumuliert werden. Gutschriften gelten nur für das Basisangebot und schliessen die Optionen aus.

7. Ersatz des Datenträgers

Der Datenträger (Keycard) wird nur bei technischen Problemen (Lesbarkeit der Daten) kostenlos ersetzt. Der Ersatz verlorener oder beschädigter Datenträger ist kostenpflichtig, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 CHF.                                                                                                                

8. Pass vergessen

Haben Sie Ihren Pass vergessen, kann Ihnen der Partner einen Ersatzdatenträger anbieten - zu den unter Punkt 7 genannten Bedingungen.

Wenn ein Duplikat hergestellt wird, wird das Originalabonnement automatisch deaktiviert.

9. Passkontrolle

Jeder Pass ist an eine Person gebunden und kann ausschliesslich von der Person benutzt werden, deren Name auf der Karte angegeben ist. Jeder Partner ist berechtigt, den Gebrauch der Pässe zu kontrollieren.

Am Zugangsterminal werden automatisch Kontrollfotos von jedem Kunden aufgenommen.

10. Missbräuchliche Nutzung des Magic Pass

Wird eine missbräuchliche Nutzung des Magic Pass festgestellt, so wird diese mit unverzüglichem Passeinzug und einer Beitragsleistung zu den Kontrollgebühren in Höhe von 200,00 CHF bestraft. Der Inhaber haftet für die Aufbewahrung seines Passes, um seine rechtswidrige Benutzung durch Dritte inklusive der Mitglieder seiner Familie oder seines Umfelds zu vermeiden. Betrügerische Tage werden auch jedem missbräuchlichen Nutzer in Rechnung gestellt. Darüber hinaus darf ein eingezogener Pass unter keinen Umständen zurückgegeben werden, nur unter der Bedingung des Kaufs eines neuen Passes. 

Die gleichen Bedingungen gelten, im Falle eines Missbrauchs eines Magic-Pass Abonnement bei einem Optionspartner. 

Bei einem unfreiwilligem Austausch des Magic Pass zwischen Mitgliedern derselben Bestellung oder Familie ist ein Duplikat auf Kosten der betroffenen Personen (CHF 40.- pro Karte) notwendig.

11. Fehlverhalten

Jeder Inhaber eines Magic Pass muss die von den Seilbahnen Schweiz aufgestellten Regeln für Transportbenutzer einhalten, die Anweisungen des Betriebspersonals der in Abschnitt 1 aufgelisteten Partners zu befolgen sowie die verschiedenen geltenden Gesetzgebungen. Jeder Inhaber eines Magic Pass, welche diese Bestimmungen nicht einhält, der eine Haltung einnimmt, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft, oder sich unangemessen verhält, kann vorübergehend oder dauerhaft von einem oder allen der in Abschnitt 1 genannten Partner ausgeschlossen werden (Aussetzung/Entzug seines Abonnements). 

Magic Mountains Cooperation kann nach eigenem Ermessen beurteilen, ob das Verhalten von einem Inhaber eines Magic Pass angemessen ist oder nicht. Bei Fehlverhalten behält sich Magic Mountains Cooperation das Recht vor, weitere Sanktionen gegen die betroffene Person zu verhängen, unter anderem Ihnen eine Geldstrafe zu erheben oder den Einsatz in Rechnung zu stellen. Magic Mountains Cooperation behält sich ausserdem das Recht vor, alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einzusetzen und insbesondere die betreffenden Personen bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.

Magic Mountains Cooperation

Société Coopérative

Rue de l’Aéroport 7

CH-1950 Sion

Email : info@magicpass.ch