1. Beschreibung
Die Magic-Pass-Abonnements sind Saisonabonnements, die im Sommer und im Winter gültig sind. Sie können vom 1. Mai bis zum 30. April des folgenden Jahres genutzt werden. Während ihrer Gültigkeitsdauer können sie auf allen Anlagen der Partnerunternehmen (nachfolgend die Partner) verwendet werden, nämlich:
- Aeschiallmend
- Anzère
- Axalp
- Balmberg
- Belalp
- Bergbahnen Gstaad (Gstaad, Rougemont, Saanenmöser, Schönried, St-Stephan, Zweisimmen)
- Bernex FR
- Bugnenets – Savagnières
- Bumbach
- Charmey
- Crêt-du-Puy
- Devero IT
- Domobianca IT
- Diemtigtal (Grimmialp – Springenboden – Wiriehorn)
- Eischoll
- Eriz
- Espace Dent-Blanche (Arolla – Evolène – La Forclaz)
- Faltschen
- Gantrisch Gurnigel
- Glacier 3000*
- Grenchenberg
- Grimentz – Zinal
- Gspon
- Gurnigelbad
- Habkern
- Heimenschwand
- Hirmentaz FR
- Hohe Winde
- Hohwald
- Homberg
- Jaun
- Jaunpass
- Jeizinen
- Jura sur Léman FR
- Kiental
- Klewenalp-Stockhütte
- La Berra
- Lauchernalp - Lötschental
- Le Grand Bornand FR
- Les Habères FR
- Les Marécottes
- Les Mayens de Conthey
- Les Paccots
- Les Pléiades
- Les Prés-d'Orvin
- Les Rochers de Naye*
- Linden
- Loèche-les-Bains
- Leysin - Les Mosses - La Lécherette
- Marbachegg
- Massif des Brasses FR
- Meiringen-Hasliberg
- Melchsee-Frutt
- Métabief FR
- Moléson
- Monts Jura FR
- Moosalp
- Mörlialp
- Nax
- Niederhorn
- Ottenleue
- Ovronnaz
- Praz de Lys-Sommand FR
- Rathvel
- Riffenmatt
- Robella Val-de-Travers
- Rossberg
- Rosswald
- Rüschegg
- Saas-Almagell
- Saas-Fee**
- San Domenico IT
- Sattel-Hochstuckli
- Schwanden
- Schwarzsee
- Selital
- Sörenberg
- St-Cergue
- St-Luc/Chandolin
- Ste Croix – Les Rasses
- Thollon Les Mémises FR
- Tramelan
- Unterbäch
- Valbirse
- Vallée de Joux (L'Abbaye - L'Orient - Le Brassus)
- Vercorin
- Villars - Gryon - Les Diablerets
- Visperterminen
- Wilerallmi
* Der Magic Pass berechtigt bei diesem Partner nur während der Wintersaison (vom 1. November bis zum 30. April) zum Zugang zu den Anlagen, unter Ausschluss der Sommersaison, auch wenn die Anlagen geöffnet sind. ** In Saas-Fee berechtigt der Magic Pass im Sommer weder zur Nutzung der Metro Alpin noch zum Zugang zum Sommerskigebiet.
2. Verkaufsbedingungen
Vor dem Kauf eines Magic Pass muss der Kunde ein Magic Pass-Kundenkonto erstellen.
Zu diesem Zweck gibt er eine gültige E-Mail-Adresse an, erstellt ein persönliches Passwort und trägt sein Geburtsdatum ein.
Der Kunde verpflichtet sich, korrekte und wahrheitsgemässe Angaben zu machen.
2.1 Verkaufsperiode
Die Abonnements werden jährlich über die folgenden Adressen zum Verkauf angeboten: https://www.magicpass.ch oder https://www.magicpass.fr.
2.2 Zahlungsbedingungen
Beim Kauf über die Online-Verkaufsseite (Internet) ist die Zahlung ausschliesslich mittels eines elektronischen Zahlungssystems (Kreditkarte oder TWINT) oder über die Gesellschaft HeyLight möglich, die Ratenzahlungen bis zum 8. September 2026 anbietet.
2.3 Alterskategorien
Kleinkind: bis 5 Jahre, in Begleitung der Eltern (im Jahr 2026, geboren 2021 oder jünger) – Magie Pass bietet keine Abonnements an.
Magie Pass weist den Kunden jedoch darauf hin, dass es notwendig ist, sich zum Schalter zu begeben, um ein gültiges Transportticket zu erhalten.
Für die angewandten Tarife und die entsprechenden Modalitäten bittet Magic Pass den Kunden, die Bedingungen der jeweiligen Stationen zu konsultieren.
Kind: Kinderabonnements gelten für Kinder von 6 bis 15 Jahren (im Jahr 2026: Kinder geboren zwischen 2011 und 2020).
Erwachsene: Erwachsenenabonnements gelten für Personen ab 16 Jahren (im Jahr 2026: geboren 2010 oder älter). Das Geburtsjahr ist für die Wahl des Abonnements des Kunden massgebend. In jedem Fall berechnet die Website von Magic Pass das anwendbare Abonnement automatisch anhand der vom Kunden beim Kauf angegebenen Informationen.
2.4 Preise
Alle Preise sind in Schweizer Franken oder Euro angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (anwendbar je nach Land: Schweiz / Frankreich).
2.5 Gültigkeit
Das Abonnement kann vom Kunden erst nach Erhalt der physischen Karte genutzt werden und nicht bereits nach der Bezahlung.
Magie Pass informiert den Kunden darüber, dass er verpflichtet ist, die Karte physisch mit sich zu führen, um die Anlagen nutzen zu können. Magie Pass kann den Zugang zu den Anlagen Kunden, die ihre Abonnementkarte nicht physisch vorweisen, nicht gewähren. Der Kunde wird bereits jetzt darüber informiert, dass er ohne Vorlage seiner Abonnementkarte weder vom Abonnement noch von den Anlagen profitieren kann und dass eine Kopie und/oder ein QR-Code des Abonnements sowie jedes andere Dokument, digitalisiert oder in anderer Form, dem Kunden keinen Zugang zum Abonnement und/oder zu den Anlagen ermöglicht.
Im Falle von Vergessen und/oder Verlust der Abonnementkarte muss der Kunde ein Duplikat beantragen, das zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Preis verrechnet wird, und/oder eine gültige Fahrkarte kaufen.
2.6 Widerrufsrecht
Der Kunde kann sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen ausüben. Er verfügt über eine Frist von vierzehn (14) Tagen ab Vertragsabschluss, das heisst ab dem Erhalt der Bestätigung der Bestellung des Abonnements, die Magic Pass dem Kunden per E-Mail zusendet.
In diesem Fall muss der Kunde seine Entscheidung zum Widerruf schriftlich in einer eindeutigen Erklärung mitteilen, die über sein zugängliches Kundenkonto und/oder per Post an eine der folgenden Adressen gesendet wird:
Per E-Mail: info@magicpass.ch
Per Post an folgende Adresse: Magic Mountains Cooperation, Société Coopérative, Rue de l’Aéroport 7, CH-1950 Sion
In diesem Fall wird der Kunde nach Eingang der Widerrufsmitteilung bei Magic Pass vollständig den von ihm bezahlten Preis für den oder die betreffenden Abonnements zurückerstattet bekommen.
2.7 Weiterverkauf / Kauf über Dritte
Jeder Weiterverkauf eines Abonnements ist strengstens untersagt.
Die Abonnements sind personengebunden, nicht übertragbar und unveräußerlich und dürfen nur von der Person genutzt werden, die beim Kauf angegeben wurde.
Sie dürfen nur von der auf der Abonnementkarte eingetragenen Person verwendet werden. Jeder Partner kann Kontrollen zur Nutzung der Abonnements durchführen. Beim Passieren einer Kontrollstation wird zu diesem Zweck ein Kontrollfoto jedes Kunden aufgenommen.
Verkäufe sind nur in den Partnerstationen und auf der Website von Magic Pass erlaubt. Magic Pass behält sich das Recht vor, jedes Abonnement zu stornieren, das von einem Dritten erworben wurde.
2.8 Abonnementkarte (Keycard)
Magic Pass stellt beim Kauf eines Abonnements kostenlos ein Datenträger-Medium (die Abonnementkarte) aus und gewährleistet, dass dieses Medium mit allen Partnern kompatibel ist.
Im Falle eines Verlusts der Abonnementkarte muss der Kunde ein Duplikat beantragen, das zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Preis verrechnet wird (bei Inkrafttreten der AGB: CHF 40.- / 40 €).
2.9 Option Bäder
Die Option „Bäder“ kann vom Kunden erst ab Erhalt der Abonnementkarte genutzt werden und nicht bereits ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Fügt der Kunde die Option „Bäder“ nach Erhalt des Abonnements hinzu, ist die Karte ab dem folgenden Tag gültig.
MAGIC PASS informiert den Kunden darüber, dass es zwingend erforderlich ist, die Abonnementkarte physisch mitzuführen, um Zugang zu den Bädern zu erhalten. MAGIC PASS kann den Service „Bäder“ Kunden, die ihre Abonnementkarte nicht physisch vorlegen, nicht gewähren. Der Kunde wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass er weder das Abonnement noch die Bäder nutzen kann, ohne seine Abonnementkarte vorzuzeigen und dass eine Kopie und/oder ein QR-Code des Abonnements und/oder jedes andere Dokument, ob digitalisiert oder anderweitig, nicht ausreicht, um das Abonnement und/oder die Bäder zu nutzen.
Im Falle des Vergessens und/oder Verlusts der Abonnementkarte muss der Kunde eine Ersatzkarte beantragen, die zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Tarif in Rechnung gestellt wird, und/oder einen anderen Fahrausweis erwerben.
Der Zugang zu den Bädern ist auf 1 (einen) einmaligen Eintritt pro Tag und pro Einrichtung beschränkt. Für den Zugang zu einer anderen Einrichtung am selben Tag ist der Eintritt erst 5 (fünf) Stunden nach dem ersten Eintritt erlaubt.
3. Umfang der Leistungen
Die Leistungen des Abonnements umfassen die Leistungen einer Tageskarte bei allen Partnern. Das bedeutet, dass, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel in der Tageskarte der Station enthalten sind, diese auch im Abonnement enthalten sind.
Der Transport von Fahrrädern ist im Abonnement enthalten.
4. Keine Rückerstattung
Mit Ausnahme des Widerrufsrechts, das innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ausgeübt wird, können gekaufte Abonnements unter keinen Umständen zurückerstattet werden, auch nicht im Falle von Krankheit oder Unfall des Abonnementinhabers.
Nur Personen, die beim Kauf ihres Abonnements eine Versicherung abgeschlossen haben, die auf der Website von Magic Pass angeboten wird, können unter den Bedingungen dieser Versicherung eine Rückerstattung beantragen. Die Rückerstattung erfolgt direkt durch die Versicherung. Magic Pass erstattet kein Abonnement.
Es besteht zudem keine Garantie für die vollständige oder teilweise Öffnung der Anlagen der Partner; ein Anspruch auf Rückerstattung, auch nur teilweise, besteht nicht, insbesondere im Falle von Nichtöffnung, Ablehnung der Nutzung des Abonnements (z. B. Ablehnung der Kartenlesung), teilweiser Öffnung oder Schliessung der Anlagen.
Magic Pass kann nicht haftbar gemacht werden für Unfähigkeit, Nichtverfügbarkeit oder Unzugänglichkeit der Anlagen, gleich aus welchem Grund.
5. Sonderregelung „Pandemie“
Ausnahmsweise, und dies nur im Falle einer Pandemie, die eine vollständige Schliessung aller Anlagen aller angegebenen Partner zur Folge hat (wetter- oder schneebedingte Schliessungen ausgenommen), bietet Magic Pass jedem Kunden ein persönliches und nicht übertragbares Guthaben für den Kauf eines zukünftigen Abonnements an.
In diesem Fall unterliegen die Guthaben den folgenden Bedingungen:
Der Kunde hat seinen Magic Pass weniger als 15 Tage während der Gültigkeitsdauer des Abonnements (Sommer und Winter) genutzt;
Die Schliessung erfolgt zwischen dem 1. Juli und dem 31. August für die Sommersaison und/oder zwischen dem 15. Dezember und dem 31. März für die Wintersaison.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gelten die Guthaben wie folgt:
Sommer
Bei einer Schliessung von weniger als 30 Tagen zwischen dem 1. Juli und 31. August jedes Jahres: CHF 0.00 (€ 0.00) Guthaben
Bei einer Schliessung von 31 Tagen oder mehr zwischen dem 1. Juli und 31. August jedes Jahres: CHF 20.00 (€ 21.70) Guthaben (Kind: CHF 10.00 - € 10.90)
Winter
Bei einer Schliessung von weniger als 20 Tagen zwischen dem 15. Dezember und 31. März jedes Jahres: CHF 0.00 (€ 0.00) Guthaben
Bei einer Schliessung von 21 bis 45 Tagen zwischen dem 15. Dezember und 31. März jedes Jahres: CHF 60.00 (€ 63.20) Guthaben (Kind: CHF 30.00 - € 32.60)
Bei einer Schliessung von 46 bis 90 Tagen zwischen dem 15. Dezember und 31. März jedes Jahres: CHF 120.00 (€ 130.30) Guthaben (Kind: CHF 60.00 - € 63.20)
Bei einer Schliessung von mehr als 90 Tagen zwischen dem 15. Dezember und 31. März jedes Jahres: CHF 180.00 (€ 195.50) Guthaben (Kind: CHF 90.00 - € 97.70)
Bei einer Schliessung ausserhalb der oben genannten Zeiträume ist kein Guthaben möglich. Sommer- und Winterguthaben können für denselben Kunden kumuliert werden. Die Guthaben gelten nur für das Basisangebot und schließen Optionen aus.
6. Nicht vertragsgemässe Nutzung des Abonnements
Die missbräuchlich genutzten Tage werden auch jedem Dritten in Rechnung gestellt, der das Abonnement eines Kunden verwendet hat. Der Kunde, Inhaber des Abonnements, ist dafür verantwortlich, seinen Magic Pass so aufzubewahren, dass eine nicht vertragsgemässe und/oder missbräuchliche Nutzung durch Dritte, einschliesslich Familienmitglieder und/oder Personen aus seinem Umfeld, verhindert wird. Zudem kann ein gekündigtes Abonnement in keinem Fall zurückgegeben werden, vorbehaltlich des Kaufs eines neuen Abonnements.
MAGIC PASS behält sich jedoch das Recht vor, einem Kunden und/oder einem Dritten, der ein Abonnement nicht vertragsgemäss und/oder missbräuchlich genutzt hat, kein Abonnement zu verkaufen.
Im Falle eines unbeabsichtigten Austauschs von Abonnements zwischen Mitgliedern derselben Familie und/oder derselben Bestellung erfolgt die Ausstellung eines Duplikats auf Kosten der betroffenen Personen (CHF 10.00 / € 10.00 pro Duplikatsbestellung).
Im Falle einer nicht vertragsgemässen und/oder missbräuchlichen Nutzung eines Abonnements bei einem Partner einer Option findet dieser Artikel Anwendung.
Jeder Kunde, der Inhaber eines Abonnements ist, verpflichtet sich, die geltenden französischen gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in den Partnerstationen, die sich auf Skigebiete und/oder Anlagen beziehen.
MAGIC PASS kann nach eigenem Ermessen bestimmen, ob das Verhalten eines Kunden, der Inhaber eines Abonnements ist, nicht vertragsgemäss und/oder missbräuchlich ist und/oder gegen die geltenden Sicherheitsregeln bzw. gesetzlichen/regulatorischen Bestimmungen verstösst.
Jeder Verstoss des Kunden gegen die in diesen AGB eingegangenen Verpflichtungen, einschliesslich der ordnungsgemässen Nutzung des Abonnements, sowie jede Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen, regulatorischen und/oder sicherheitsrelevanten Bestimmungen führt zur sofortigen Kündigung des Abonnements.
Der Kunde schuldet MAGIC PASS einen Betrag von CHF 250.00 / € 250.00 als Servicegebühren.
7. Haftung
Das vom Magic Pass bereitgestellte Abonnement entspricht der beschriebenen Leistung. Magic Pass ist verpflichtet, mit angemessenen Mitteln einen Zugang zu gewährleisten, der der Beschreibung des vom Kunden gewählten Abonnements entspricht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, jede mögliche Nichtübereinstimmung nachzuweisen und zu begründen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die bei Kauf angegebenen Informationen und die Wahl des Abonnements.
Die Haftung von Magic Pass kann nur im Falle eines nachgewiesenen Fehlers oder einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit geltend gemacht werden und ist auf die direkten Schäden des Kunden beschränkt; indirekte Schäden jeglicher Art sind ausgeschlossen.
In jedem Fall gilt, dass im Falle einer Haftung von Magic Pass der Gesamtbetrag aller zu Lasten von Magic Pass gehenden Zahlungen den beim Kauf des Abonnements gezahlten Gesamtpreis zum Zeitpunkt des Ereignisses, das den Schaden verursacht hat, nicht übersteigen darf.
8. Vollständigkeit der AGB
Die vorliegenden AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Magic Pass und dem Kunden dar. Sie haben Vorrang vor allen vorherigen Vereinbarungen, die zwischen Magic Pass und dem Kunden getroffen worden sein könnten.
9. Schutz personenbezogener Daten
Magic Pass verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, die ab dem 25. Mai 2018 anwendbar ist (nachfolgend „DSGVO“).
Im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung verarbeitet Magic Pass personenbezogene Daten des Kunden. Magic Pass übernimmt dabei die Rolle des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung.
Zu diesem Zweck gelten folgende Bestimmungen:
9.1 Zweck der Datenverarbeitung
Der Kunde wird darüber informiert und verpflichtet sich, gegebenenfalls die betroffenen Personen darüber zu informieren, dass Magic Pass personenbezogene Daten verarbeitet, um die Verwaltung, Abrechnung und Nachverfolgung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden sicherzustellen. Diese Verarbeitung dient ebenfalls der Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen von Magic Pass.
Der Kunde wird informiert, dass er beim Passieren der Anlagen fotografiert wird. Diese Fotos werden aufgenommen, um die Nutzung des Abonnements durch den Inhaber sicherzustellen und aus Sicherheitsgründen, insbesondere im Falle eines Unfalls auf den Skigebieten, um den zuständigen Personen zu helfen, Magic Pass-Kunden, Inhaber des Abonnements, zu finden und zu unterstützen.
9.2 Erhobene Daten
Die im Rahmen dieser Verarbeitung personenbezogenen Daten umfassen: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Rechnungsdaten, Postleitzahl sowie Fotos, die beim Passieren der Anlagen aufgenommen werden, im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Abonnements.
9.3 Rechtsgrundlage und Empfänger
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erforderlich zur Erfüllung der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Magic Pass.
Die verarbeiteten Daten werden, je nach Bedarf, an die zuständigen Abteilungen von Magic Pass, an Kontrollstellen (insbesondere Wirtschaftsprüfer) und an eventuelle Auftragsverarbeiter von Magic Pass weitergegeben.
Personenbezogene Daten können außerdem an Sicherheitsorgane der Anlagen und öffentliche Stellen übermittelt werden, ausschliesslich zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten von Magic Pass und/oder zur Unterstützung der Kunden.
9.4 Keine Weitergabe und Übermittlung
Personenbezogene Daten werden nicht verkauft, vermietet oder zum Austausch an Dritte weitergegeben.
Ausnahme: Sie können an eventuelle Partner von Magic Pass weitergegeben werden, die mit der Verarbeitung, Verwaltung und Bezahlung des Abonnements betraut sind.
9.5 Ausübung der Rechte der betroffenen Personen
Die betroffene Person hat das Recht auf Zugriff, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung (d.h. dass ihre Daten vorübergehend unzugänglich gemacht werden), Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann die betroffene Person wählen zwischen:
(i) Abruf der personenbezogenen Daten, die sie Magic Pass bereitgestellt hat, oder
(ii) Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen, sofern die Verarbeitung dieser Daten mittels automatisierter Verfahren erfolgt. Die Übergabe oder Übermittlung erfolgt in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
Zur Ausübung dieser Rechte muss die betroffene Person eine E-Mail an Magic Pass senden: privacy@magicpass.ch. Jede Anfrage muss einen Identitätsnachweis enthalten. Bei begründeten Zweifeln an der Identität der anfragenden Person können zusätzliche Informationen zur Bestätigung der Identität angefordert werden.
Bei offensichtlich unbegründeten, übermässigen oder wiederholten Anfragen behält sich Magic Pass das Recht vor, die Bearbeitung zu verweigern.
Nach Eingang der Anfrage des Kunden bei Magic Pass wird dieser innerhalb eines Monats informiert. Sollte Magic Pass innerhalb von höchstens drei (3) Monaten ab Datum der Anfrage keine positive Antwort erteilen, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er das Recht hat, eine Beschwerde bei der CNIL bezüglich seiner personenbezogenen Daten einzureichen, entweder über die Online-Beschwerdeplattform der CNIL unter: https://www.cnil.fr/fr/plaintes
und/oder per Post an:
CNIL – Commission nationale de l’informatique et des libertés, 3 Place de Fontenoy, TSA 80715, 75334 PARIS CEDEX 07.
9.6 Aufbewahrung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden während der gesamten Vertragsdauer zwischen dem Kunden und Magic Pass aufbewahrt. Danach werden sie für Beweiszwecke fünf (5) Jahre und für Rechnungsdaten zehn (10) Jahre archiviert, mit Ausnahme der beim Nutzen der Anlagen durch den Kunden aufgenommenen Fotos, die innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ablauf und/oder Kündigung des Abonnements, aus welchem Grund auch immer, gelöscht werden.
9.7 Datensicherheit
Magic Pass gewährleistet die Sicherheit personenbezogener Daten durch die Implementierung verstärkter organisatorischer und technischer Sicherheitsmassnahmen.
9.8 Erklärung
Mit der Annahme der vorliegenden Bestimmungen erklärt und garantiert der Kunde, dass er die betroffenen Personen, insbesondere gegebenenfalls jede weitere betroffene Person, über diese Bestimmungen informiert hat.
10. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
Die AGB unterliegen für Bewohner der Europäischen Gemeinschaft dem französischen Recht und für alle anderen Kunden dem Schweizer Recht.
Im Falle von Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung und/oder Umsetzung der AGB vereinbaren die Parteien, dass die Gerichte in Sion ausschließlich zuständig sind.
11. Änderung der AGB
Magic Pass behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Insbesondere behält sie sich vor, ganz oder teilweise Abonnements zu ändern oder nicht mehr anzubieten, vorausgesetzt, dass eine Unterbrechung nicht erfolgt, solange das betreffende Abonnement noch gültig ist.
Jede Änderung der AGB wird dem Kunden über sein persönliches Kundenkonto und/oder über einen Hinweis auf der Website von Magic Pass mitgeteilt.
Die anwendbaren AGB sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der AGB gelten, welche den Kauf des betreffenden Abonnements betreffen.
Schweiz und Länder ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft
Magic Mountains Cooperation, Société Coopérative
Route de l'Aéroport 7
1950 Sion, Schweiz
Länder der Europäischen Gemeinschaft
Magic Mountains France
c/o PETAL SDE
196 Rue Georges Charpak
74100 JUVIGNY, Frankreich